Kündigung im Arbeitsrecht - Begründungspflicht
14.11.2014Seit dem 1.4.2014 besteht eine Begründungspflicht für arbeitsrechtliche Kündigung.
Unsere Kanzlei hat bezüglich des Kollektivabkommens Nr. 109 vom 12.2.2014 am 30.10.2014 und 13.11.2014 Vorträge für den Arbeitgeberverband in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Mittelstandsvereinigung gehalten. Den Vortragstext veröffentlichen wir hiermit : link