Benötige ich eine Versicherung oder einen Führerschein für mein E-Bike?
23.12.2015Immer mehr Belgier kaufen sich ein E-Bike, ohne jedoch genau zu wissen welche rechtlichen Folgen dies haben könnte. Die meisten gehen davon aus, dass man keine besondere Haftpflichtversicherung abschließen und keinen Führerschein haben muss. Dies ist jedoch nicht notwendiger Weise korrekt.
Die Beantwortung dieser Fragen hängt nämlich von folgenden Faktoren ab:
1. Ein Fahrrad mit Tretunterstützung: Gleichstellung mit einem Fahrrad
Ein Fahrrad, welches mit einem maximal 0,25 kW starken Hilfsmotor ausgestattet ist, der sich bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ausschaltet, gilt rechtlich gesehen als Fahrrad. Dabei muss der Motor nur als Tretunterstützung gelten, d.h. sich ausschalten, wenn Sie nicht treten.
In diesem Fall müssen Sie keine besondere Haftpflichtversicherung für dieses Fahrrad abschließen. Ihre Familienhaftpflichtversicherung müsste in der Regel für einen Schadensfalls aufkommen, bei dem Ihre Verantwortung gegeben ist.
Sie benötigen auch keinen Führerschein.
2. Andere E-Bikes: Gleichstellung mit einem Moped
Wenn Ihr Fahrrad auch ohne selbst zu treten durch den Motor bewegt werden und auf ebener Strecke nicht schneller als 25km/h fahren kann, dann wird dieses „Fahrrad“ als Moped der Klasse A angesehen. Dies bedeutet, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für dieses Fahrzeug abschließen müssen, wenn Sie es auf öffentlicher Straße benutzen wollen. Auch gilt die Helmpflicht.
Sie benötigen keinen Führerschein, allerdings müssen Sie die gelbe Plakette anbringen.
Wenn Ihr Fahrzeug über einen Motor verfügt, der maximal 4kW stark ist und auf ebener Strecke schneller als 25 km/h, jedoch nicht schneller als 45km/h fahren kann, dann gilt es als Moped der Klasse B, für welches Sie einen Führerschein und eine Haftpflichtversicherung benötigen. Das Fahrzeug muss dann auch immatrikuliert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass Ihnen eine Geldstrafe und ein Fahrverbot drohen kann für das Fahren auf öffentliche Straße ohne die verpflichtete Haftpflichtversicherung oder ohne gültigen Führerschein raten wir Ihnen dringend an, sich bei dem Verkäufer über die technischen Details Ihres E-Bikes zu informieren, um dann gegebenenfalls die notwendigen Schritte bezüglich Ihrer Versicherung oder des Führerscheins in die Wege zu leiten.