Zians-Haas Rechtsanwälte

Kassationshof bestätigt das Ende des Prinzips des Heimathafens

02.04.2016

DBA: Kassationsentscheid vom 15.10.2015 bedeutet hohe Hürde für internationale LKW-Fahrer

Lange gab es eine Debatte über die Interpretation der Regeln bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Am 6. November 2000 hatte der Kassationshof das Prinzip des „Heimathafens“ geschaffen. Durch Entscheid vom 15.10.2015 hat der Hof nunmehr endgültig seine frühere Rechtsprechung fallenlassen.

Vorher war ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob das Prinzip des „Heimathafens“ nur auf internationale LKW-Fahrer anwendbar war, oder auf alle Personen, die für ihren Arbeitgeber auf Reisen waren.

Seit 2005 war die Rechtsprechung für internationale Fahrer sowieso nicht mehr aktuell, da eine Abänderung des DBA in Kraft trat, welche die Arbeitnehmer im internationalen Transport von der Verpflichtung der physischen Anwesenheit ausnahm.

Mit dem neuen Entscheid ist die Diskussion über den Heimathafen endgültig beendet.

Dies bringt mit sich, dass alle in Belgien wohnenden LKW-Fahrer, die im Ausland (außer Luxemburg) angestellt sind, nur für die Zeitspanne im Staat des Sitzes des Arbeitgebers besteuert werden können, in der sie auch dort physisch anwesend waren.

Praktisch bedeutet dies eine fast vollständige Besteuerung in Belgien.

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