Zians-Haas Rechtsanwälte

Steuersparmodell mit bösem Erwachen : Übergang eines Gebäudes nach Ablauf eines Erbbaurechtes auf den Eigentümer der Parzelle

01.06.2016

Durch ein Erbbaurecht erwirbt der Erbpächter das Recht, auf einer Oberfläche ein Gebäude zu errichten. Während der Laufzeit des Erbbaurechtes ...

Durch ein Erbbaurecht erwirbt der Erbpächter das Recht, auf einer Oberfläche ein Gebäude zu errichten. Während der Laufzeit des Erbbaurechtes ist er der Eigentümer dieser Immobilie. Bei Auslaufen des Rechts geht das Eigentum an den Eigentümer der Parzelle über.

Diese Situation kann sehr lukrativ für den Eigentümer sein, da er ohne jegliche Investition ein ggf. wertvolles Grundeigentum erhält.

In der Vergangenheit wurden solche Konstellationen bewusst herbeigeführt, um dem Grundstückseigentümer einen nicht besteuerten Vorteil zukommen zu lassen, der durch die automatische Übertragung des Eigentums an der Immobilie entsteht.

Seit einigen Jahren besteuert die Verwaltung aber diese Art von Vorteilen und wacht mit Argusaugen darüber, ob der Grundeigentümer einen Vorteil erhält oder nicht. Hinzu kommt, dass sie diese Vorteile oft als berufliche Einkünfte ansieht, was die volle Besteuerung zur Folge hat.

Das Gericht erster Instanz Brügge hat diese Sichtweise bestätigt (Urteil vom 02.12.2015).

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