Zians-Haas Rechtsanwälte

Wechsel der Kontrolle über ein Unternehmen durch Ernennung eines neuen Geschäftsführers?

08.02.2018

Wer die Kontrolle über ein Unternehmen übernimmt kann gewisse Verluste nicht aufrechnen; selbst ein Wechsel eines Geschäftsführers kann genügen...

Sobald die Kontrolle über das Unternehmen wechselt, greifen (Steuer-) Schutzmaßnahmen, die verhindern können, dass Verluste (bzw. übertragbare steuerlich in Abzug zu bringende Elemente) nicht mehr (steuerlich) geltend gemacht werden können.

 

Doch was ist ein Kontrollwechsel? Dieser findet statt, wenn ein Anteilseigner die Mehrheit der Anteile hält oder wenn er faktisch in den beiden letzten Jahresversammlungen die Mehrheit der anwesenden Stimmrechte vertrat.

 

Der Appellationshof Gent entschied am 3. Januar 2017, dass es ausreicht, dass der neue Geschäftsführer ein einziges Anteil hielt, um einen Wechsel der Kontrolle über das Unternehmen herbeizuführen.

 

Der Hof ließ sich auch nicht von der (unwiderlegbaren!) gesetzlichen Vermutung überzeugen, dass die Kontrolle durch denjenigen ausgeübt wird, der die Mehrheit der Stimmenanteile besitzt. Vielmehr war ausschlaggebend, wer die faktische Kontrolle über die Gesellschaft ausübt.

 

Aus folgendem Sachverhalt leitete der Appellationshof Gent die Kontrolle ab:

 

-       ein völlig anderes Betätigungsfeld (vorher Buchhandlung, danach Beratertätigkeit für Luftfahrt)

-       kein übernommenes Personal;

-       der Handelsmietvertrag wurde nicht übernommen;

 

Diese Rechtsprechung zeigt, dass die Kontrolle über ein Unternehmen ausschließlich aus faktischen Gesichtspunkten zu bewerten ist. Eine Mehrheit auf dem Papier etwa ist nicht ausschlaggebend.

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