Zians-Haas Rechtsanwälte

DSGVO 3: Muss ich mein Einverständnis geben?

13.11.2018

Datenverarbeitung nur mit Einverständnis möglich?

4)   Muss ich jedes Mal das Einverständnis der Person haben, sonst kann ich nichts mehr machen

Das Unternehmen muss eine Rechtfertigung haben, um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen. Ein Einverständnis ist eine der Rechtfertigungen, auf die man sich dabei stützen kann. Es ist anzuraten, eine schriftliche Einwilligung vorlegen zu können. Ein mündliches OK reicht zwar auch aus, ist aber im Zweifelsfalle nicht nachweisbar. Problem bei der Zustimmung: sie kann zu jeder Zeit zurückgezogen werden. Deshalb sind andere Rechtfertigungsgründe interessanter.

Jeder, der einen Auftrag oder Vertrag ausführt, kann sich aber auf dieses Vertragsverhältnis berufen, um Daten zu verarbeiten. Er braucht keineswegs zusätzlich noch eine schriftliche Einwilligung.

Auch eine gesetzliche Pflicht kann als Grundlage für die Verarbeitung dienen (z.B. die Weiterleitung von Gehaltsdaten an die Sozialversicherung und die Steuerverwaltung).

Unternehmen können auch eine Interessenabwägung vornehmen und sich darauf stützen, um z.B. ihren Kunden Werbung zuzusenden. So darf durchaus eine Kundendatei genutzt werden, um auf die neusten Produkte oder Weiterentwicklungen hinzuweisen und so Werbung zu betreiben.

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