Zians-Haas Rechtsanwälte

DSGVO : Was, wie, wo ? Aufräumen mit Mythen

20.08.2018

Seit Ende Mai sind alle außer Rand und Band, die Welt geht unter und Name, Adresse, e-mail sowie Telefonnummer der Kunden dürfen nicht mehr verwendet werden, außer man hat eine dreißig Seiten lange Erklärung unterschreiben lassen, oder?

Als Erstes: keine Panik.

Als Zweites: wenn Sie noch nie von DSGVO oder Datenschutzgrundverordnung gehört haben, dann wird es Zeit sich darüber zu informieren.

Die vorliegende Beitragsreihe hat nicht vor, eine fundierte Weiterbildung oder einen Vortrag zur Einführung in die DSGVO zu ersetzen, sondern diese Informationen sollen einen Beitrag dazu leisten, Gespenster und Mythen rund um die DSGVO zu bekämpfen.

 

1)      DSGVO: was ist das?

DSGVO = Datenschutzgrundverordnung. Diese Verordnung wurde bereits 2016 durch die EU beschlossen.

Da es sich um eine Verordnung handelt, ist der Gesetzestext sofort in den 28 EU-Staaten anwendbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Die DSGVO regelt den Umgang mit Daten von natürlichen Personen („Betroffene“ im Jargon der Verordnung). Diese Daten sind geschützt und dürfen nicht egal wie verarbeitet werden. Einige Grundregeln sind zu beachten.

Des Weiteren hat der Betroffene eine Reihe von Rechten:

- Auskunft: was ist über mich gespeichert?

- Löschen oder korrigieren von Daten; Recht auf Vergessen werden

- Verbot der Verarbeitung: meine Daten dürfen nicht weiter benutzt werden.

- Verhinderung Profiling/automatische Verarbeitung

- Datenübertragbarkeit: ich kann meine Daten „mitnehmen“

Der Betroffene muss darüber informiert werden, welche Arten von Daten von ihm abgefragt und verarbeitet werden. Außerdem muss er wissen, zu welchem Zweck die Daten benutzt werden, woher sie stammen und wie lange sie genutzt werden.

Die DSGVO bedeutet ein Umdenken der Unternehmen. Daten dürfen nicht leichtfertig erfragt und genutzt werden, sondern müssen in nachvollziehbarem Maße geschützt werden.

 

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