Zians-Haas Rechtsanwälte

Besserer Schutz des Verbrauchers beim Ankauf eines Fahrzeugs

08.05.2019

Der Königliche Erlass vom 5. April 2019 regelt die Verkaufsbedingungen von neuen Fahrzeugen und Gebrauchtwagen.

Der Verkaufsvertrag muss in Zukunft u.a. folgende Informationen beinhalten:

  • eine ausreichend detaillierte Beschreibung des verkauften Fahrzeuges (Marke, Modell, Kilometerstand, vereinbarte Optionen, …)
  • die für den Verbraucher « wesentlichen besonderen Eigenschaften » gegenüber des Fahrzeugs oder des Verkaufsvertrages;
  • eine ausreichend detaillierte Beschreibung des Fahrzeuges, im Falle der Rücknahme des Fahrzeugs durch den Unternehmer ;
  • den zu zahlenden Preis ;
  • die Garantiedauer zugunsten des Verbrauchers in Anwendung von Artikel 1649quater des Zivilgesetzbuches ;
  • eine Auflistung der Unterlagen, die dem Verbraucher bei der Unterschrift des Vertrages und zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs ausgehändigt werden;
  • Informationen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (also z.B. über Internet, E-Mail oder andere Telekommunikationsmittel)

Das Unternahmen, welches einen Gebrauchtwagen verkauft, muss dem Verkaufsvertrag zudem noch eine « Check-List » beifügen, welche die Beschreibung des Zustandes des Fahrzeugs, der Einzelteile und Bestandteile angibt. Diese Liste soll eine detaillierte Übersicht eventueller Mängel geben können. Die Vertragsparteien können auf der „Check-Liste“ vermerken, ob die bestehenden Mängel noch vor dem Verkauf behoben werden müssen.  

Außerdem wurden Maßnahmen getroffen, um die Garantie des Verbrauches zu schützen. Die Wirtschaftsinspektion hat bereits angegeben, dass der Verkauf „in dem bekannten Zustand“, ohne dass eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs gegeben wird, nicht ausreichend wird.

Dem Königlichen Erlass vom 5. April 2019 wurde ein Standartdokument zur Beschreibung des Fahrzeugs beigefügt. Dieses stellen wir gerne bei Anfrage zur Verfügung. Es besteht leider noch nicht in deutscher Sprache.

Die neue Regelung tritt übrigens am 1.11.2019 in Kraft.

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