Zians-Haas Rechtsanwälte

Was muss der Verkäufer bei Onlineverkäufen beachten

31.03.2020

Ist es einfach meine Ware über Internet zu verkaufen?

Aufgrund der Coronakrise haben einige Unternehmer entschieden, Warenverkäufe online zu organisieren.

Ein Onlineverkauf ist allerdings mit deutlich mehr Informationspflichten für das Unternehmen verbunden im Vergleich zu einem Verkauf in den Geschäftsräumlichkeiten.

Das Wirtschaftsgesetzbuch regelt die Informationspflichten bei sogenannten Fernabsatzverträgen.

Wir raten den Unternehmen, die nunmehr einen Online-Shop einrichten, zumindest folgende Maßnahmen zu beachten:

-          Erstellen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Verbraucher vor Bestellung akzeptieren muss. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten die gesetzlich verpflichtenden Informationen beinhalten, sodass Sie als Unternehmen der Informationspflicht nachgekommen sind;

-          Achten Sie auf den Bestellvorgang: Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wenn der Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche oder eine ähnliche Funktion umfasst, ist diese Schaltfläche oder entsprechende Funktion gut lesbar ausschließlich mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen verbunden ist. Wenn das Unternehmen den vorliegenden Absatz nicht einhält, ist der Verbraucher durch den Vertrag oder die Bestellung nicht gebunden;

-          Prüfen Sie, ob dem Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss, informieren Sie den Verbraucher, ob dieses Recht für seinen Ankauf besteht und auch, sollte es bestehen, über die Modalitäten der Ausübung dieses Widerrufsrechts;

-          Stellen Sie sicher, dass Sie dem Kunden die notwendigen Informationen bezüglich der Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten zukommen zu lassen (Datenschutz). Es wird empfohlen, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, die den Verbraucher bei der Datenerhebung informiert, wie mit seinen personenbezogenen Daten umgegangen wird und welche Rechte er diesbezüglich hat. Denken Sie auch daran, alle Informationen über Cookies zu geben. Hier sollte der Dienstleister, der die Webseite erstellt hat, helfen können.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie die einzelnen Schritte bestmöglich umsetzen können.

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