Zians-Haas Rechtsanwälte

Die Rettungsgasse im Straßenverkehr: In welche Richtung ausweichen, wenn die Sirenen läuten?

08.07.2020

Die Polizei, der Krankenwagen oder die Feuerwehr naht. Auf der Straße herrscht ein Durcheinander, da niemand genau weiß, in welche Richtung ausgewichen werden muss.

 

Um ein solches Chaos und vor allem Verkehrsunfälle zu vermeiden, wurde am 16.06.2020 ein neuer Gesetzentwurf verabschiedet, der die Straßenverkehrsordnung vervollständigt. 

Bei der Rettungsgasse* handelt es sich um den freien Raum zwischen zwei Fahrspuren, der von prioritären Fahrzeugen genutzt werden kann, wenn dies durch die Art des Einsatzes gerechtfertigt ist. **

Der Entwurf sieht zwei Hypothesen vor:

  • Wenn die Fahrbahn aus zwei Spuren besteht, müssen die Fahrzeuge, die die linke Spur befahren, nach links ausweichen und die Fahrzeuge, die die rechte Spur befahren, nach rechts ausweichen.  Zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen wird somit die Rettungsgasse gebildet.
  • Wenn die Fahrbahn aus mehr als nur zwei Spuren besteht, müssen die Fahrzeuge, die die linke Spur befahren, nach links ausweichen und die Fahrzeuge, die die restlichen Spuren befahren, nach rechts ausweichen. Zwischen der linken Fahrzeugkolonne und den rechtsliegenden Fahrzeugkolonnen wird die Rettungsgasse gebildet. ***

Wann diese neue Regelung jedoch in Kraft tritt, ist noch unklar.

 

* Freie Übersetzung ins Deutsche; offiziell in Französisch: couloir de secours; offiziell in Niederländisch: reddingsstrook.

** De lege feranda: Artikel 2.70 der Straßenverkehrsordnung

*** De lege feranda: Art 9.8 der Straßenverkehrsordnung