Zians-Haas Rechtsanwälte

Rauchverbot im Auto?

02.01.2020

Vor kurzem wurde die Gesetzgebung bezüglich des Rauchens durch den föderalen Gesetzgeber verschärft.

Ein Gesetz vom 8. Juli 2019, das am 18. August 2019 in Kraft getreten ist, stellt das Rauchen im Auto, wenn ein Kind unter 16 Jahren an Bord ist, unter Strafe.

Alle Fahrzeuge, die ganz oder teilweise geschlossen sind durch ein Dach und ein oder mehrere Türen oder Fenster, sind betroffen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Türen oder Fenster geschlossen sind oder nicht

Lediglich Fahrzeuge bei denen das Dach vollständig zurückgefahren ist, die somit nicht mal teilweise bedeckt sind (z.B. Cabriolets), sind ausgeschlossen.

Im Falle eines Verstoßes droht eine Geldstrafe zwischen 208 und 8000 € und/oder eine Gefängnisstrafe zwischen 8 Tagen und 3 Monaten.

Die wallonischen und die flämische Region hatten ebenfalls schon Initiative in diesem Sinne gezeigt. Dies auf Grundlage ihrer Zuständigkeit im Bereich Umwelt.

Bereits Anfang des Jahres 2019 hatte die flämische Region das Rauchen in Autos, in denen ein Kind unter 16 Jahren an Bord ist, verboten.

Die wallonische Region dehnte dieses Verbot sogar auf die Präsenz von Minderjährigen (d.h. bis 18 Jahre) aus. 

Nun stellt sich die Frage: In welchen Zuständigkeitsbereich fällt eine solche Regelung? Könnte die Koexistenz von Regeln auf föderaler Ebene und auf regionaler Ebene Probleme darstellen?

Diese Fragen stehen bislang offen.

Ziel ist es die Bevölkerung vor den schädlichen Folgen des Tabakkonsums zu schützen. 

Aus diesem Grund wurde erst kürzlich das gesetzliche Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren auf 18 Jahre (anstatt 16 Jahre) erhöht. Diese Änderung trat am 1. November 2019 in Kraft.