Zians-Haas Rechtsanwälte

Erlass von Mieten bei Coronnaschliessung - Steuerliche Folgen ?

04.05.2021

Vermieter, die für die Monate März, April und/oder Mai 2021 ihren Mietern, die aufgrund der Corona-Maßnahmen ihr Geschäft schließen mussten, die Miete erlassen, haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 30 % auf die erlassene Miete. Für Körperschaftssteuerzwecke wird der Vorteil in Form einer nicht erstattungsfähigen Steuergutschrift gewährt.

Was sind die Bedingungen?

 

-        Maximal 5.000 Euro pro Monat und Vermieter können die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, maximal 45.000 Euro pro Vermieter.

-        Der Vermieter muss die Miete endgültig und freiwillig erlassen.

-        Der Mieter muss ein Selbständiger sein, der:

  • entweder eine selbständige berufliche Tätigkeit als Hauptberuf ausübt,
  • oder als kleines Unternehmen oder kleine Vereinigung gemäß der geltenden Gesetzgebung eingestuft werden kann.

-        Der Verzicht muss in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter festgehalten werden.

 

Was sollten Sie als Vermieter tun?

Setzen Sie eine schriftliche Vereinbarung über den Verzicht auf die Miete auf. Verwenden Sie diese Mustervereinbarung

https://finances.belgium.be/sites/default/files/downloads/modelovereenkomst-kwijtschelding-huur-fr.pdf

Auf diese Weise können Sie leicht überprüfen, ob die Bedingungen für die Steuererleichterung erfüllt sind. Die Verwendung der Mustervereinbarung ist optional, wird aber empfohlen, da die Mustervereinbarung alle notwendigen Informationen enthält. Sie können auch eine eigene Vereinbarung mit Ihrem Mieter aufsetzen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Antrag auf Steuerermäßigung möglicherweise nicht bearbeitet wird, wenn die Angaben in der Vereinbarung unzureichend sind.

Füllen Sie den (Muster-)Vertrag aus und unterschreiben Sie ihn gemeinsam mit dem Mieter. Reichen Sie die schriftliche Vereinbarung bis spätestens 15. Juli 2021 beim FÖD Finanzen ein. Dies kann elektronisch oder auf dem Postweg an die auf dem Formular angegebene Adresse erfolgen. Bewahren Sie eine Kopie der ausgefüllten und unterschriebenen Vereinbarung für Ihre eigenen Unterlagen auf.

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie die Steuerermäßigung für das betreffende Steuerjahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

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