Zians-Haas Rechtsanwälte

Europäisches Recht

Schilderstress – Weg aus dem Schilderwald ...

Arbeiten im Ausland und wohnen in Belgien kann schnell zum Stress werden, wenn Sie z.B. mit ihrem Dienstwagen morgens zur Arbeit wollen und kurz vor der Grenze von Zoll oder Polizei darüber aufgeklärt werden, dass sie ja eigentlich gar nicht mit dem Fahrzeug in Belgien fahren dürfen.

Diese Zeiten sind seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2005 vorbei.  Wer im Ausland arbeitet, ob im Untergebenenverhältnis oder als Selbständiger, hat das Recht, mit seinem Dienstfahrzeug auch gelegentlich privat unterwegs zu sein.  Sobald das Fahrzeug aber überwiegend in Belgien benutzt wird, muss es auch hier angemeldet werden.


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