Zians-Haas Rechtsanwälte

Handels- und Wirtschaftsrecht

AGBs – Dekoration des Briefbogens?

Auf der Rückseite von Briefbögen und Rechnungsformularen befinden sich meist allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Ihr Drucker sollte Ihnen nicht die darauf abzudruckenden Texte aussuchen – was in manchen Fällen geschieht. Ebenso sollten diese Bedingungen nicht unkritisch bei Geschäftspartnern abgeschrieben werden, da sich in vielen Geschäftsbedingungen Irrtümer befinden oder weil Ihr Gewerbe grundsätzlich verschieden ist. Über Geschäftsbedingungen lassen sich Fragen wie die Höhe der Zinsen, der Strafklausel bei Nichtzahlung, die Garantiebedingungen, die gerichtliche Zuständigkeit klären…

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