Zians-Haas Rechtsanwälte

Inkasso, Eintreibung und Forderungen

Unbezahlter Subunternehmer – zahlt der Endkunde die Zeche? 

Was geschieht, wenn ein Unternehmen einen Zulieferer nicht bezahlt? Bei einem Subunternehmer, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat, gibt es eine sehr elegante Lösung:

Ein Artikel des Hypothekengesetzes sieht ein Privileg für den Subunternehmer vor, das er gegenüber dem Hauptunternehmer geltend machen kann.  Das Privileg wird auf die Forderungen ausgeübt, die der Hauptunternehmer gegenüber dem Bauherren hat.

Damit das Privileg auch greifen kann, muss es eine bestehende Forderung geben.  Es ist vor allem von Interesse im Falle eines Konkurses des Hauptunternehmers.

Eine andere Bestimmung des Zivilgesetzbuches sieht einen Direktanspruch von Handwerkern und Subunternehmen vor, die am Bau einer Immobilie mitgewirkt haben.  Mit dem Direktanspruch können die Subunternehmer ausstehenden Forderungen gegenüber dem Hauptunternehmer direkt beim Bauherrn einfordern und dies bis maximal in Höhe der Forderungen, die der Hauptunternehmer vom Bauherren fordern kann. 

Der Direktanspruch ist aber kein Privileg.  Bei der Anwendung dieses Rechts steht der Gläubiger nämlich in Konkurrenz mit anderen Gläubigern.  Zur Wahrung der Rechte aus dem Direktanspruch muss eine Klage eingereicht werden.  Dies sollte sehr schnell geschehen, um möglichst gute Erfolgsaussichten zu garantieren.


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