Zians-Haas Rechtsanwälte

Miet-, Pacht- und Immobilienrecht

Wie werde ich meinen Mieter / Vermieter los?

Wenn eine der Parteien den Mietvertrag nicht respektiert, kann die andere Partei eine gerichtliche Auflösung wegen Vertragsbruches beantragen. In vielen Verträgen sind Klauseln enthalten, nach denen der Vertrag in einigen Fällen (z.B. bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten) ”automatisch“ aufgelöst wird. Diese Klauseln haben keine bindende Wirkung für ein Gericht.

Von einer Vertragsverletzung kann im Prinzip nur die Rede sein, wenn eine Vertragspartei trotz Mahnung nicht ihren vertraglichen Pflichten nachkommt. Falls z.B. eine Mietzahlung zwar verspätet, aber vor einer Mahnung erfolgt, wird eine gerichtlich angeordnete Vertragssauflösung unwahrscheinlich.

Das Gericht muss in jedem Fall prüfen, ob die Schwere der Vertragsverletzung tatsächlich eine schuldhafte Auflösung des Mietvertrages rechtfertigt.  


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