Vortrag zur PGmbH Starter (1 €-Gesellschaft) von Guido Zians – Mittelstandsvereinigung Eupen DG Nord : Termin : 20.10.2010 um 20 Uhr ZAWM Eupen – Anmeldung 087 / 55 34 19  
  Belgisches Gesetzbuch - Belgische  Gesetzgebung in deutscher Sprache  - Im Dezember 2009 veröffentlichte die Anwaltskammer Eupen die erste Gesetzessammlung in deutschers Sprache - 1439 Seiten (DIN-A-4),, 169 € - Bestellen Sie bei uns  
  Neue Buchveröffentlichung : Frédéric Maraite : Das belgische Mahn- und Inkassoween, in Europa-Handbuch Inkasso, 27 Porträts des Inkassowesens europäischer Länder, Welther Verlag, 2009, ISBN 978-3-9811386-0-3
 
  Vortrag: Aktuelle Probleme beim grenzüberschreitenden Arbeiten

Vortragsunterlagen gibt es hier
 
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  Ab dem 1.1.2008 : Erstattung der Anwaltshonorare  die Tarife  
     
  Rechtsschutz-versicherung : wussten Sie schon, dass Sie immer die freie Anwaltswahl haben ?  
     
  Scheidungsrecht 2007   
     
  Unser 1 x 1 des Inkassos  
     
  Was änderte sich 2007 im Mietrecht ?  
     
  Editorial:
„Der einzig gewonnene Prozess ist der, den man nicht geführt hat“.
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Unsere Anwaltskanzlei zeigt Ihnen den richtigen Weg und spricht Ihre Sprache: auf Grund unserer Mehrsprachigkeit, unserer straffen Kanzlei-Struktur und unserer vorteilhaften Lage in Ostbelgien (Eupen - St.Vith), sichern wir unseren Mandanten in ganz Belgien und darüber hinaus eine vollständige und effiziente Betreuung in allen rechtlichen Bereichen.



Unsere Stärken – Ihr Nutzen:

- in ganz Belgien und in drei Sprachen:
Das belgische Rechtssystem erscheint -nicht nur dem Laien- als Labyrinth: drei Landessprachen (Französisch, Niederländisch, Deutsch), eine Fülle von schnell ändernder Gesetzgebung, eine komplizierte Struktur des Föderalstaats, … Falls Sie einen deutschsprachigen Rechtsanwalt in Belgien suchen, bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Hauptsächlich beraten wir Firmen (Inkasso, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, ...), übernehmen Mandate im Verkehrsrecht (Unfall, Schadenersatzforderungen, Verstösse gegen die Straßenverkehrsordnung) und vertreten Mandanten im Zivil- und Strafrecht (FamilienrechtMietrecht, Haftungsrecht, ...).  Wir kennen uns aus!

- in Europa:
Seit vielen Jahren feste Kontakte zu Netzwerken in Luxemburg, Deutschland, Frankreich und in den Niederlanden:
Dadurch sind wir in der Lage Ihre Probleme im angrenzenden Ausland speziell zu betreuen.
Wir sprechen Ihre Sprache!

- im Internet:
Vorrangiges Ziel unserer dreisprachigen Webseite ist es, Sie über aktuelle rechtliche Themen zu informieren. Im “Ratgeber Recht” finden Sie allgemeine Tipps und unsere Veröffentlichungen (etwa 200 Beiträge online !). Unter der Rubrik News finden Sie aktuelle Informationen zu neuen Gesetzen und Urteilen. Da es in Belgien sozusagen keine deutschsprachige Rechtsliteratur gibt, finden Sie hiermit Zugang zum belgischen Recht in deutscher Sprache. 

Lernen Sie unser Team kennen...  Wir beraten Sie schnell und in allen Bereichen!

Herzlich willkommen.







 
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FRANÇAIS
NEDERLANDS
 
     
 
 
 
(25.08.2010)
Innergemeinschaftlicher Erwerb: strikte Beweisregeln in Belgien gekippt
Die Verwaltung interpretiert die Regeln des K.E. Nr. 52 so, dass mindestens in diesem K.E. vorgesehenen Dokumente vorgelegt werden müssen. Außerdem müssen diese Dokumente immer zur Verfügung stehen und können nicht im Nachhinein vorgelegt werden.

Dieser Sichtweise hat der Kassationshof durch ein Urteil vom 25.09.2009 eine Absage erteilt. Dabei beruft er sich auf die einschlägige EuGH-Rechtsprechung.

(16.08.2010)
Alleiniges Wohnrecht eines getrennten Ehepartners kann als Alimente gelten
Wenn Paare sich trennen, muss einer die eheliche Wohnung verlassen. Oftmals ist diese Wohnung das gemeinsam erworbene und ggf. noch immer abzuzahlende Haus.

(30.07.2010)
Handelsgeschäfte : gesetzlicher Zinssatz bleibt bei 8%
Der Zinssatz wurde im Belgischen Staatsblatt vom 30.7.2010 veröffentlicht.



(19.07.2010)
Baugenehmigungsrecht : ab dem 1.9.2010 : Verstädterungs-genehmigung
Mit einigem Verzug tritt die Reform vom 30.4.2009 zum 1.9.2010 in Kraft (Staatsblatt vom 19.7.2010).

(15.06.2010)
Irrtum der Bank : seien sie wachsam ... und schnell
Wenn Ihre Bank eine falsche Abbuchung von Ihrem Konto vornimmt, müssen Sie spätestens innerhalb von 13 Monaten die Berichtigung angefragt haben. Die neue Gesetzgebung ist ab dem 1.4.2010 anwendbar.

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