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Zians-Haas Rechtsanwälte

Verkehrsunfallrecht

Linksabbiegen – es reicht nicht,  nach links zu fahren…

Der klassische Unfall ist der, bei dem ein Linksabbieger von einem anderen Fahrzeug überholt wird.  Beim Einbiegen des Linksabbiegers kommt es dann zum Unfall.

Um sich vor solchen Unfällen zu schützen, muss der Verkehrsteilnehmer sich sehr genau an die gesetzlichen Bestimmungen halten :

Einschalten des Winkers;

links auf der Fahrbahn einordnen;

Blick in den Spiegel und sich vergewissern, dass keiner überholt

Manöver mit gemäßigter Geschwindigkeit ausführen, ohne dabei den Gegenverkehr zu behindern;

Wenn es dennoch zu einem Unfall kommt, sollten Sie versuchen, Unfallzeugen zu finden und sich Beweise für Ihr richtiges Verhalten zu sichern.  Nur so haben Sie eine Chance, wenn es zum Prozess kommen sollte.


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