Verkehrsunfallrecht
Rechtsvorfahrt – eine Narrenfreiheit?
Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder Fahrer einem ordnungsgemäß von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt gewähren muss, es sei denn, er fährt in einem Kreisverkehr.
Seit 2003 gilt der Text in seiner neuen Fassung, in der das Wort „ordnungsgemäß“ eingefügt wurde.
Dieses Wort hat die Rechtsvorfahrt teilweise revolutioniert: Wer von rechts kommt hat also nicht immer Recht. Er muss sich an die Verkehrsregeln halten und darf z.B. nicht zu schnell in die Kreuzung einfahren.
Wenn er aber stehen bleibt, verliert er sein Vorfahrtsrecht. Diese Bestimmung soll nach den Wünschen des Gesetzgebers aber dahingehend geändert werden, dass das Vorfahrtsrecht durch Anhalten nicht verfällt.